Rechtsprechung
BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Beschwerde im Verfahren gegen die Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich hinsichtlich einer Erhebung der Einwendung der Erfüllung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde im Verfahren gegen die Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich hinsichtlich einer Erhebung der Einwendung der Erfüllung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum; Vollstreckungsabwehrantrag; Zwangsvollstreckungseinstellung durch einstweilige Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 769
Verfahrensgang
- AG München - UR II 374/89
- LG München I, 10.07.1989 - 1 T 12294/89
- BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 26
- MDR 1990, 57
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
Auszug aus BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89
Die Entscheidung, durch die ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgewiesen wird, ist im Hinblick auf § 44 Abs. 3 Satz 2 WEG ebenso unanfechtbar wie der Erlaß einer solchen Anordnung (…Weitnauer § 44 Rn. 3 d; vgl. auch BayObLGZ 1977, 44).
- BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/89
Anspuch auf Abberufung des Verwalters einer Wohnanlage; Voraussetzungen für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08 Im Wege der einstweilige Anordnung kann beispielsweise die sofortige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsbeschlusses sowie die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen eines Vollstreckungsabwehrantrages ( BayObLG WuM 1989, 662 [BayObLG 23.08.1989 - BReg 2 Z 91/89] ) angeordnet werden.
- BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04
Anforderungen an die Eindeutigkeit eines Vollstreckungstitels
Die Vorschrift ist zwar auch für Titel im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren entsprechend anwendbar, deren Abs. 2 allerdings nicht für Anträge, die sich gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse richten (BayObLG NJW-RR 1990, 26; NZM 2000, 304). - BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 119/98
Vollstreckungsabwehrantrag wegen nach Erlass der letzten Tatsachenentscheidung …
Nachträgliche Einwendungen gegen den in einer Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts festgestellten Anspruch können entsprechend der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO ) durch einen Gegenantrag beim Wohnungseigentumsgericht geltend gemacht werden (BayObLG WuM 1992, 397/398 und NJW-RR 1990, 26 , jeweils m.w.N.).